Ausleihberechtigte

Ausleihberechtigte sind Schulen und Kindergärten in kommunaler Trägerschaft,

  • Einrichtungen der Jugendpflege und Kirchen,
  • Einrichtungen der nichtgewerblichen Erwachsenenbildung und gemeinnützige Vereine,

sofern sie ihren Sitz im Landkreis Märkisch-Oderland haben.

Eine Ausleihe zu privaten Zwecken ist nicht möglich.