Ausleihberechtigte
Ausleihberechtigte sind Schulen und Kindergärten in kommunaler Trägerschaft,
- Einrichtungen der Jugendpflege und Kirchen,
- Einrichtungen der nichtgewerblichen Erwachsenenbildung und gemeinnützige Vereine,
sofern sie ihren Sitz im Landkreis Märkisch-Oderland haben.
Eine Ausleihe zu privaten Zwecken ist nicht möglich.