Ausleihbedingungen

(1) Die Ausleihe von Medien ist kostenlos. Der Benutzer hat den Zustand der ausgehändigten Medien zu prüfen und eventuelle Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(2) Die Ausleihfrist  für audio-visuelle Medien beträgt 14 Kalendertage. Die Ausleihfrist kann verlängert werden, wenn für die jeweiligen Medien keine Vorbestellung vorliegt. Der Verlängerungsantrag ist persönlich oder telefonisch vor Ablauf der Ausleihfrist zu stellen.

(3) Die Überschreitung der Ausleihfrist ist kostenpflichtig. Dabei gelten folgende Kostensätze:

2,00 € bei Schriftliche Mahnung                                                             

0,50 € bei Überschreitung der Ausleihfrist pro Medium und Tag 

(4) Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden. Bei Beschädigungen oder Verlust ist ein Schadenersatz in Höhe von 20 % des Wiederbeschaffungspreises durch den Benutzer zu leisten.

Werden Schüler oder andere Personen mit der Abholung von Medien beauftragt, ist von diesen eine formlose Vollmacht für die Entgegennahme vorzulegen. Für den Fall, dass der Besteller (Nutzer) andere Personen mit der Abholung beauftragt, bleibt er in der Haftung.

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Kopieren unserer Videokassetten gemäß § 96 Abs. 1 und 2 des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet ist und gemäß § 106 Abs. 1 mit Geldstrafe belegt werden kann. Die Medien, die mit der Signatur 42-8.... und 42-9.... beginnen, sind Mitschnitte von Schulfunksendungen (§ 47 UrhG). Achtung! Für sie gelten eingeschränkte Aufführungsrechte.

Nehmen Sie die Beratung im Medienzentrum in Anspruch.