Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Eine Anmeldung ist für alle Kursveranstaltungen der Volkshochschule erforderlich. Sie kann in den regionalen Geschäftsstellen der VHS Märkisch-Oderland in Strausberg, Bad Freienwalde und Seelow persönlich oder schriftlich (Post, Fax, E-Mail) unter Verwendung des entsprechenden Kursanmeldeformulars erfolgen.
Eine Platzreservierung kann telefonisch erfolgen, muss aber durch eine schriftliche Anmeldung bestätigt werden. Bei freier Kapazität ist auch ein Anmelden unmittelbar bei Kursbeginn oder ein nachträgliches Einsteigen in einen laufenden Kurs möglich.

Entgelte

Mit der Entrichtung des Teilnehmerentgeltes werden die allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Volkshochschule anerkannt. Die z.Zt. gültige Benutzer- Honorar- und Entgeltordnung der VHS kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Die Entgelte werden mit der schriftlichen Kursanmeldung fällig und sind bis spätestens am ersten Unterrichtstag zu zahlen. Stillschweigender Verzicht auf die Teilnahme oder die nicht fristgerechte Abmeldung bei einem Mitarbeiter der VHS entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

Ermäßigungen

Eine Ermäßigung von 25 % des Entgeltes kann für Schüler, Auszubildende und Empfänger von Leistungen nach den Bestimmungen des SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und bei der Unterschreitung einer Einkommensgrenze von EUR 850 netto (ab 01.09.2024 EUR 1300 netto) gewährt werden. (Eine Kopie des aktuellen Einkommensnachweises ist dafür mitzubringen.)

Teilnehmerzahl

Zur Durchführung der Kurse ist eine Mindestzahl von 6 Teilnehmern erforderlich. Kurse mit weniger als der Mindestteilnehmerzahl können begonnen werden, wenn der Kostendeckungsgrundsatz berücksichtigt wird. Die Entscheidung obliegt dem Leiter der Einrichtung.

Entgelterstattung

Kommt es durch das Verschulden der Einrichtung zu einem Veranstaltungs- bzw. Kursausfall, so wird das bereits entrichtete Entgelt ganz oder unter Anrechnung der bis dahin erteilten Unterrichtsstunden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen. Unbegründet kann eine Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, jedoch vor Beginn des Kurses erfolgen. Beendet ein Teilnehmer seinen Kurs vorzeitig, kann eine anteilige Entgeltrückerstattung nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe (z.B. Wohnort-wechsel, längere Krankheit o.ä.) und auf schriftlichen Antrag (bei Krankheit mit ärztlicher Bescheinigung) erfolgen. Der Antrag auf Erstattung des anteiligen Entgeltes muss nach Eintritt des schwerwiegenden Grundes, innerhalb von 4 Wochen schriftlich gestellt werden.

Haftung

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung gemäß § 276, 278 BGB ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Die Teilnehmer an VHS-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten einverstanden, als dies für den Zweck der Veranstaltung erforderlich ist. Der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz wird gewährleistet.

Unterrichtsräume - Hausordnung

Die Volkshochschule unterrichtet in den Schulen als Gast. Die Hausordnung der einzelnen Gastschulen sind zu beachten (Einsichtnahme auf Wunsch möglich). In Schulgebäuden darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Es wird gebeten, mit den Gegenständen und Räumen pfleglich umzugehen.

Unterrichtsfreie Tage

An Sonn- und Feiertagen sowie während der offiziellen Ferienzeit findet, wenn nicht gesondert vereinbart, kein Unterricht statt.