Fort- und Weiterbildung für Sachkunde im Pflanzenschutz

Gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 (BGBI. IS. 1953)

Anmeldung laufend: 03346 850 6841

Die Maßnahme ist anerkannt durch das Landesamt für ländliche Entwicklung,  Landwirtschaft und Flurneuordnung, Abteilung Pflanzenschutzdienst.
Die amtliche Teilnahmebescheinigung wird zum Ende der Veranstaltung ausgehändigt.

Inhalte:

6 UE

  •     Rechtsvorschriften
  •     Integrierter Pflanzenbau
  •     Umgang mit PSM
  •     Anwenderschutz

(1 UE=45')

Arbeitsformen:

Vortrag

Ziele und Zielgruppen:

Laut Pflanzenschutzgesetz vom 06.02.2012, § 9 Abs. 4 sind alle Sachkundigen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme im Pflanzenschutz teilzunehmen.

Zugangsvoraussetzungen:

Landwirtschaftliche Tätigkeit in der Pflanzenproduktion

Termine:  

Termine nach Bedarf

Auf Wunsch senden wir Ihnen gern unseren Flyer zu.